© Archiv Verein Klosters Tourismus
TEILNAHMEBEDINGUNGEN FOTOWETTBEWERB
ALLGEMEIN
Die Gemeinde Klosters führt vier Fotowettbewerbe durch und sucht die schönsten Aufnahmen zur 800-Jahr-Feier. Jeder Fotowettbewerb konzentriert sich dabei auf ein Thema, welches bei der Motivauswahl berücksichtigt werden soll. Besonders wichtig ist dabei die Geschichte hinter dem Foto! Mit der Teilnahme am Fotowettbewerb akzeptiert der Teilnehmer/die Teilnehmerin diese Teilnahmebedingungen.
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ÜBER DEN FOTOWETTBEWERB
Die Teilnahme am Fotowettbewerb erfolgt ausschliesslich über das Teilnahmeformular auf der Fotowettbewerb-Seite (https://www.klosters800.ch/fotowettbewerb). Es gelten die Datenschutzbestimmungen der 800-Jahr-Feier der Gemeinde Klosters.
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Für die Teilnahme am Fotowettbewerb müssen folgende Schritte befolgt werden:
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Über die Fotowettbewerb-Seite wird bekanntgegeben, wann die vier Fotowettbewerbe stattfinden.
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Teilnehmende reichen eine zum Thema passende Fotografie und die Geschichte zum Foto ein.
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Nach Ablauf der Teilnahmefrist werden alle eingereichten Fotografien und Geschichten von einer Jury, die von der Gemeinde Klosters festgelegt wird, bewertet. Die drei besten Einsendungen werden prämiert.
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TEILNAHME
Teilnahmeberechtigt sind alle in der Schweiz wohnhaften Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 14. Lebensjahr vollendet haben. Minderjährige benötigen für die Teilnahme das ausdrückliche Einverständnis des gesetzlichen Vertreters. Der Teilnahmezeitraum pro Wettbewerb ist wie folgt:
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Wintersport in Klosters
Start: 1. Februar 2022
Einsendeschluss: 20. März 2022
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Ursprung von Klosters
Start: 1. Mai 2022
Einsendeschluss: 12. Juni 2022
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Gemeinsam in Klosters
Start: 13. Juni 2022
Einsendeschluss: 31. Juli 2022
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Einmalig in Klosters
Start: 1. September 2022
Einsendeschluss: 16. Oktober 2022
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Pro Teilnehmer:in dürfen maximal drei Einsendungen pro Fotowettbewerb gemacht werden.
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AUSSCHLUSS VON DER TEILNAHME
Mitarbeitende der Gemeindes Klosters, des Projektausschusses der 800-Jahr-Feier und Personen, die in die Durchführung des Fotowettbewerbs involviert sind, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Die Gemeinde Klosters ist berechtigt, Teilnehmer:innen ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme auszuschliessen (z.Bsp. bei Verstössen gegen die Teilnahmebedingungen oder bei der Einreichung von unangemessenen, verletzenden oder anstössigen Fotografien).
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GEWINN
Die ersten drei Plätze werden nach jedem Fotowettbewerb per Juryvoting ermittelt. Über die Fotowettbewerbe wird keine Korrespondenz geführt. Die Gemeinde Klosters behält sich das Recht vor, die Gewinne durch einen oder mehrere andere Gewinne zu ersetzen. Die Gemeinde Klosters behält sich zudem das Recht vor, die Identität des Gewinners/der Gewinnerin vor Aushändigung des Gewinns zu überprüfen. Pro Fotowettbewerb wird einem Teilnehmer/einer Teilnehmerin maximal ein Gewinn zugewiesen. Die Gewinne werden unter https://www.klosters800.ch/fotowettbewerb publiziert.
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KONTAKTAUFNAHME
Der Gewinner/die Gewinnerin wird über die bei der Teilnahme angegebene E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer kontaktiert. Der Gewinnanspruch erlischt bei Nichterreichbarkeit, ausbleibender Rückmeldung oder bei Nichtannahme des Gewinns nach Ablauf von 10 Tagen, gerechnet ab der ersten Kontaktaufnahme durch die Gemeinde Klosters.
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BILD- UND NUTZUNGSRECHTE
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin bestätigt mit der Teilnahme, dass keine Rechte Dritter (z.Bsp. Urheberrechte, Markenrechte, geistiges Eigentum, Persönlichkeitsrechte) verletzt werden. Sind Einzelpersonen erkennbar, muss zwingend eine schriftliche Freigabe durch die abgebildete Person vorliegen.
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Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer/die Teilnehmerin zudem einverstanden, dass die eingereichten Fotografien durch die Gemeinde Klosters genutzt werden dürfen. Zu diesem Zweck überträgt der Gewinner/die Gewinnerin die Nutzungsrechte an den eingereichten Fotografien kostenfrei an die Gemeinde Klosters. Die übertragenen Nutzungsrechte unterliegen keiner inhaltlichen, räumlichen oder zeitlichen Beschränkung und können von der Gemeinde Klosters auch an Dritte übertragen werden.
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ABBRUCH BZW. BEENDIGUNG DES FOTOWETTBEWERBS
Die Gemeinde Klosters kann die Fotowettbewerbe jederzeit anpassen oder abbrechen. Ein Abbruch kann insbesondere, aber nicht ausschliesslich, dann erfolgen, wenn eine ordnungsgemässe Durchführung des Fotowettbewerbs aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann.
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SONSTIGES
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Barauszahlung oder Übertragung des Gewinns ist ausdrücklich ausgeschlossen. Auf diese Teilnahmebedingungen findet Schweizer Recht Anwendung. Sollte eine der vorliegenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht unwirksam.
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DATENSCHUTZ
Für die Teilnahme an den Fotowettbewerben ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin versichert, dass die Angaben zur Person, insbesondere Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Telefonnummer wahrheitsgemäss und richtig sind.
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin erklärt sich einverstanden, dass die übermittelten Daten elektronisch verarbeitet und zur Archivierung an die Fotostiftung Graubünden, Regierungsplatz 30, 7000 Chur übertragen werden. Bei den an die Fotostiftung übertragenen Daten handelt es sich um den Vor- und Nachnamen des Fotografen/der Fotografin, den Titel und die Geschichte der Fotografie sowie die Fotografie selber. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann diese Einwilligung jederzeit durch eine entsprechende Mitteilung an Gemeinde Klosters, 800-Jahr-Feier, Rathausgasse 2, 7250 Klosters widerrufen.
Ergänzend gelten zudem die im Impressum genannten Datenschutzbestimmungen.
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ÄNDERUNGSVORBEHALT
Die Gemeinde Klosters behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern oder zu ergänzen.
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Die Gemeinde Klosters wünscht viel Glück und Erfolg!